Dienstag, 13. November 2007

Guidelines Search Engines / Suchmaschinen

  • Der Publisher wird "Tiscover" weder als einzelnes Wort noch in Verbindung mit anderen Worten bei Suchmaschinen Anzeigen einbuchen. Die Verwendung von "Tiscover" ist weder als Keyword noch im Anzeigentext gestattet.

  • Der Publisher muss bei seiner Auswahl der Keywords und Domainnamen die Einhaltung des Wettbewerbrechts sicherstellen. Markenrechte Dritter dürfen nicht verletzt werden.

  • Die Suchergebnisse bei einer Suchmaschine müssen eine inhaltlich relevante Beziehung zur Website des Publishers aufweisen.

  • URLs und Links, die auf die Tiscover Website verweisen, müssen deutlich als Weiterleitung erkennbar sein.

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